Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 25.10.2007 - 12 U 38/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Materieller und immaterieller Schadenersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Unterlassung der Differenzierung der Tenorierung eines Urteils bei teilweiser Klagerücknahme; Haftung für durch den Kraftfahrzeugverkehr beeinflusste Schadensabläufe gem. § 7 Abs. 1 ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
ZPO § 287; ; ZPO § ... 520 Abs. 3; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1; ; StVG § 7; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 7 Abs. 5; ; StVG § 17; ; StVG § 18; ; BGB § 247; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; PflVG § 3; ; StVO § 1 Abs. 2; ; SGB X § 119
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 287; StVG § 7 Abs. 1; BGB § 249 Satz 1
Zurechnung der Betriebsgefahr bei Ausweichreaktion - Schätzung der Schadenshöhe - Haushaltsführungsschaden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 31.01.2007 - 5 O 20/03
- OLG Brandenburg, 25.10.2007 - 12 U 38/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.04.1988 - VI ZR 96/87
Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers wegen entgegenkommenden PKW
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.10.2007 - 12 U 38/07
Für eine Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht, wobei es erforderlich ist, dass die Fahrweise oder der Betrieb dieses Fahrzeugs zu dem Entstehen des Unfalls beigetragen hat (BGH VersR 2005, 992; VersR 1988, 641). - OLG Hamm, 23.11.1999 - 27 U 93/99
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Überholmöglichkeiten auf der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.10.2007 - 12 U 38/07
Hierfür genügt ein Schlenker nach links, ohne dass die Fahrspur bereits gewechselt worden sein muss (vgl. dazu auch OLG Hamm NJW-RR 2001, 456). - BGH, 26.04.2005 - VI ZR 168/04
Haftung des Fahrzeughalters für eine nicht erforderliche Ausweich- bzw. …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.10.2007 - 12 U 38/07
Für eine Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht, wobei es erforderlich ist, dass die Fahrweise oder der Betrieb dieses Fahrzeugs zu dem Entstehen des Unfalls beigetragen hat (BGH VersR 2005, 992; VersR 1988, 641).